- kirchlich
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kirch|lich ['kɪrçlɪç] <Adj.>:die Kirche (3, 4) betreffend, der ↑ Kirche (3, 4) gehörend, nach den Formen, Vorschriften der ↑ Kirche (3, 4):eine kirchliche Einrichtung; sich kirchlich trauen lassen.* * *
kịrch|lich 〈Adj.〉1. zur Kirche gehörend, von ihr ausgehend, ihr gemäß, ihr zukommend2. im Sinne der Kirche (denkend, handelnd)● \kirchlicher Feiertag; \kirchliche Gerichtsbarkeit Recht u. Rechtsausübung der Kirche über ihre Mitglieder; \kirchliche Trauung Trauung durch einen Geistlichen in der Kirche; \kirchlicher Würdenträger; \kirchlich gesinnt* * *
kịrch|lich <Adj.>:ein -es Amt;-e Würdenträger;ein -er Feiertag (Feiertag mit religiöser Grundlage).eine -e Trauung;k. begraben werden.* * *
kịrch|lich <Adj.>: 1. die ↑Kirche (3, 4) betreffend, zur Kirche gehörend, von der ↑Kirche (3, 4) ausgehend: ein -es Amt; -e Würdenträger, Bauten; ein -er Feiertag (Feiertag mit religiöser Grundlage); der Karfreitag wurde k. aufgewertet. 2. den Geboten, Bräuchen, Riten der ↑Kirche (3, 4) entsprechend: eine -e Trauung; k. begraben werden; Dort traf er ... Freunde, die heiraten wollten, aber keinesfalls k. (Woche 17. 1. 97, 26). 3. kirchenfromm: Dabei war der Alte Herr nie sehr k. gewesen (Kempowski, Tadellöser 103).
Universal-Lexikon. 2012.